Informationen für eine Kostenübernahme

bei deiner Krankenkasse.

Welche Vorraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse erfüllt sein?

Die Leistungen einer Mütterpflegerin können ganz oder teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Hierfür wird ein Antrag auf „Haushaltshilfe“ gestellt.*

Die folgenden drei Voraussetzungen sollten erfüllt sein:

  • Kind unter 12 Jahren lebt im Haushalt (oder du bist noch schwanger)

  • Partner*in ist nicht da/kann den Haushalt nicht führen (Homeoffice ist Arbeit und wer krankgeschrieben ist, kann den Haushalt nicht führen, – da kann ich kommen!)

  • Ärztliche Verordnung (mit Diagnose, Art der gebrauchten Unterstützung und zeitlichem Umfang der Unterstützung)

Die gesetzliche Grundlage bilden die folgenden Paragraphen des Sozialgesetzbuches:

§24 SGBV (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und/oder Entbindung) - Zuzahlungsfrei
Weitere Infos klicke hier.

§38 SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall) - Zuzahlungspflichtig
Weitere Infos klicke hier.

ACHTUNG: Die oben aufgeführten Voraussetzungen gelten bei gesetzlich Versicherten. Eine Kostenbeteiligung für privat Versicherte sind abhängig von den jeweiligen Konditionen.

*Wird der Antrag von der Krankenkasse abgelehnt und der darauf erfolgte Widerspruch auch,kann man meine Leistung privat in Auftrag geben und wird als Selbstzahler abgerechnet.